Testierfreiheit bezeichnet das Recht des Erblassers, seine Erben durch eine Verfügung von Todes wegen zu bestimmen.
Dabei darf dieser grundlos die gesetzliche Erbfolge außer Acht lassen und seine Erben frei nach seinen Vorstellungen wählen.
Eingeschränkt wird dieses Recht jedoch durch den Pflichtteil, welcher nahen Verwandten einen Zahlungsanspruch gegen die Erben verschafft.
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Sie wollen gesetzliche Erben enterben? Lesen Sie hier mehr zum Pflichtteilsanspruch.
WP Glossary Term Usage
- Heimgesetz
- landwirtschaftliches Testament
- Widerruf Testament
- Pflichtteil
- Adoptierte = leibliche Kinder im Testament?
- Testament: Glaubwürdigkeit bei spätem Fund
- Erbvertrag mit Geschäftsführerin einer Pflegeeinrichtung unwirksam
- Freiheitliches Erbrecht
- Die Testierfähigkeit
- Exot im Erbrecht: Der Erbvertrag
- Enterbung – Was bedeutet das eigentlich?
- Darf ich mein Pflegeheim als Erben einsetzen?
- Besuchspflicht der Enkel als Bedingung zur Erbeinsetzung?