Testierfreiheit bezeichnet das Recht des Erblassers, seine Erben durch eine Verfügung von Todes wegen zu bestimmen.
Dabei darf dieser grundlos die gesetzliche Erbfolge außer Acht lassen und seine Erben frei nach seinen Vorstellungen wählen.
Eingeschränkt wird dieses Recht jedoch durch den Pflichtteil, welcher nahen Verwandten einen Zahlungsanspruch gegen die Erben verschafft.

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