Das Testament kann von Benachteiligten angefochten werden.
Voraussetzung für eine Anfechtung ist das Hervorbringen gewichtiger Anfechtungsgründe.
Solche Gründe sind regelmäßig dann gegeben, wenn sich der Erblasser bei Errichtung im Irrtum befand oder mit Gewalt oder Drohung zur Verfügung bestimmt wurde.

Wir beraten Sie, ob ein Grund zur Anfechtung gegeben ist und führen diese ggf. für Sie durch.

Weiter lesen:
Sie wurden enterbt? Lesen Sie hier mehr zu Pflichtteilsansprüche.