= Einrichtung, die mit dem Vermögen des Stifters einen von ihm festgelegten Zweck verfolgt.
Unterschieden werden operative Stiftungen, die zur Durchsetzung des Stiftungszwecks selber Projekte durchführen und Förderungsstiftungen, die Tätigkeiten Dritter finanziell unterstützen.
Nicht selten werden Stiftungen vom Erblasser durch Vermächtnis mit Teilen des Nachlasses bedacht.
In einem solchen Fall muss die Stiftung ihre Ansprüche gegen die Erbengemeinschaft geltend machen.

Wir nehmen für Sie den Kontakt mit der Erbengemeinschaft auf und machen für Sie Ihre Ansprüche geltend. Auch übernehmen wir für Sie das komplette Nachlassmanagement.

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Unsere Philosophie – So sichern wir den Ihnen hinterlassenen Nachlass!