Ist ein Teil des Nachlasses zu Lebzeiten des Erblassers nicht versteuert worden, sind die Erben dazu verpflichtet, dies anzuzeigen und für eine nachträgliche Versteuerung zu sorgen.
Wird dies nicht getan, erfüllen die Erben möglicherweise einen Tatbestand der Steuerhinterziehung.
Hat der Erbe die Steuerberichtigung nicht vorgenommen, besteht immer noch die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbtsanzeige.

Ist ein Teil des Nachlasses nicht versteuert worden, stellen wir für Sie die entsprechenden Anträge zur Steuerberichtigung und führen die notwendige Korrespondenz.

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