Unter die Schenkungssteuer fallen alle unentgeltlichen Zuwendungen unter Lebenden, die im Umfang überhalb der Grenze zum Freibetrag liegen.
Die Höhe der Schenkungssteuer bestimmt sich nach gleichen Grundsätzen wie bei der Erbschaftssteuer.
Relevant ist der Verwandtschaftsgrad und die Höhe des Betrags. Es ergeben sich Steuersätze von 7 – 50 %.
Wenn sich eine Immobilie im Nachlass befindet, muss für diese der Verkehrswert bestimmt werden.

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