Kommt es nach dem Erbfall zu Streitigkeiten, können diese vor Gericht ausgefochten werden. Ein Prozess verursacht dann jedoch häufig hohe Kosten. Sind diese Kosten nicht stemmbar, gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Dafür ist Voraussetzung, dass der Beantragende die Mittel zur Prozessführung nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.

Wir nehmen für Sie zu Prozesskostenhilfeanträgen Stellung und vertreten Ihre Interessen auch im Prozesskostenhilfeverfahren.

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