Der letzte Wille kann durch ein notarielles Testament, aber auch durch ein privatschriftliches Testament Ausdruck finden. Der Verfasser muss das Testament vollständig eigenhändig errichten und unterschreiben und mit Ort und Datum versehen.

Wird ein Testament bearbeitet oder durch ein neues ersetzt, entstehen nicht selten Schwierigkeiten bei der Abwicklung. Wir verfügen über viel Erfahrung und bewerten für Sie vor Nachlassabwicklungen die Wirksamkeit des Testaments.

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