Derjenige, der Anspruch auf den Pflichtteil hat, wird als pflichtteilsberechtigt bezeichnet. Pflichtteilsberechtigt sind Abkömmlinge des Erblassers, die durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Pflichteilsberechtigt können weiter auch die Eltern und der Ehepartner des Erblassers sein.
Wir prüfen für Sie, ob gegen Sie nach demErbfall ein Pflichtteilsanspruch geltend gemacht werden kann und wahren Ihre Interessen gegenüber den Pflichtteilsberechtigten.
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Sie wurden enterbt? Lesen Sie hier mehr zu Pflichtteilsansprüche.
WP Glossary Term Usage
- Pflichtteilsverzicht
- Pflichtteilsbeschränkung
- Restpflichtteil
- Verjährung Pflichtteilsanspruch
- Pflichtteil
- Der Auskunftsanspruch Pflichtteilsberechtigter
- Übernahme der Bestattungskosten?
- Grabpflegekosten = Nachlassverbindlichkeiten?
- Vertretung mehrerer Miterben / Pflichtteilsberechtigter
- Ausschlagung der Erbschaft durch die Mutter
- Notarielles Nachlassverzeichnis trotz Dürftigkeit des Nachlasses
- Berücksichtigung von Urheberrechten im Testament
- Notarielles Nachlassverzeichnis – In welchem Umfang hat der Erbe mitzuwirken?
- Die 5 größten Erbrechtsirrtümer
- Enterbung – Was bedeutet das eigentlich?
- Was löst eine Pflichtteilsstrafklausel in einem Ehegattentestament aus?
- Pflichtteilsanspruch
- Erbprozess