Im Erbrecht sichert der Pflichtteil den nächsten Angehörigen einen Mindestanteil am Nachlass.
Der Pflichtteil ist unabhängig vom Testament des Erblassers und schränkt insofern seine Testierfreiheit ein.
Pflichtteilsberechtigt sind die Kinder des Erblassers, seine Eltern und sein Ehepartner.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
Unser Team ermittelt den Wert des Nachlasses und bestimmt somit in Ansehung der Familienkonstellation den gesetzlichen Pflichtteil. Weiter begleiten wir Sie dabei, wenn Pflichtteilsansprüche gegen Sie geltend gemacht werden.
Weiter lesen:
Sie wurden enterbt? Lesen Sie hier mehr zu Pflichtteilsansprüche.
WP Glossary Term Usage
- Beschränkung des Pflichtteils
- Beschwerung
- Anrechnung auf den Pflichtteil
- Belege
- Leibrente
- Erbverzicht
- Leistungsklage
- Nachlassverbindlichkeiten
- kleiner Pflichtteil
- Landgut
- pflichtteilsberechtigt
- Erbenhaftung
- Testierfreiheit
- Pflichtteilsentziehung
- Pflichtteilsverzicht
- Pflichtteilsbeschränkung
- Restpflichtteil
- Pflichtteilsergänzungsanspruch
- Überleitung
- Pflichtteilsstrafklausel
- Adoption
- Abkömmling
- Der Auskunftsanspruch Pflichtteilsberechtigter
- Pflichtteilsverzicht oder Verzicht auf den Pflichtteil?
- Vertretung mehrerer Miterben / Pflichtteilsberechtigter
- Ausschlagung der Erbschaft durch die Mutter
- Pflichtteilsverzicht für einen Sportwagen?
- Pflichtteilsanspruch trotz Ausschlagung
- Freiheitliches Erbrecht
- Von Pflichtteilsansprüchen und Steuerpflichten
- Die Ehe und das Erbrecht
- Notarielles Nachlassverzeichnis trotz Dürftigkeit des Nachlasses
- Gemeinsam ist es einfacher
- Die 5 größten Erbrechtsirrtümer
- Enterbung – Was bedeutet das eigentlich?
- Was löst eine Pflichtteilsstrafklausel in einem Ehegattentestament aus?
- Darf ich mein Pflegeheim als Erben einsetzen?
- Pflichtteilsanspruch