Ist der Erblasser von einem Erben zu Lebzeiten gepflegt worden, entsteht dem Pflegenden seit 2010 ein Ausgleichsanspruch gegenüber den Miterben der Erbengemeinschaft.
Dieser Anspruch entsteht unabhängig davon, ob die Pflege unter Verzicht auf berufliches Einkommen vorgenommen wurde oder neben dem Beruf erfolgte.

Wir helfen Ihnen mit der Erbengemeinschaft einen Ausgleich zu finden, Ihre Interessen aber auch auf prozessualer Ebene durchzusetzen.

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