Eine Personenstandsurkunde ist ein beglaubigter Auszug aus dem Personenstandsbuch, der die Abstammung einer Person ausweist.
Benötigt wird eine Personenstandsurkunde, wenn beim Nachlassgericht der Erbschein ausgestellt werden soll.
Der Erbschein wird in vielen Fällen wichtig, in denen als Erbe im Rechtsverkehr agiert werden soll.

Unser Team stellt für Sie, unter Vorlage aller notwendigen Urkunden und Erklärungen, die Anträge beim Nachlassgericht und begleitet Sie in allen Schritten der Nachlassabwicklung.

Weiterlesen:
Sie haben geerbt? Lesen Sie hier mehr zur Erbauseinandersetzung.