Das öffentliche Testament wird von einem Notar entsprechend den Vorstellungen des Erblassers aufgenommen.
Der Notar veranlasst anschließend eine Verwahrung des Testaments.
Vorteil eines solchen Testaments ist, dass es formell einwandfrei ist und durch klare Formulierungen Missverständnissen vorbeugt.
Ferner wird es beim Erbfall schnell gefunden und eröffnet.

Lesen Sie mehr:
Unsere Philosophie – So sichern wir Ihnen den größtmöglichen Ertrag.