Öffentliche Urkunden werden von Personen aufgenommen, denen ein sogenannter öffentlicher Glaube zugeschrieben ist.
Mit öffentlichem Glauben sind z.B. Notare und Gerichtsvollzieher versehen. Öffentliche Urkunden genießen im Rechtsverkehr hohe Beweiskraft.
Im Erbrecht sind öffentliche Urkunden vor allem der Erbschein, der vom Nachlassgericht ausgestellt wird, sowie das öffentliche Testament.

Wir überprüfen für Sie öffentliche Urkunden auf Wirksamkeit und Inhalt und beraten Sie über die notwendigen weiteren Schritte und nehmen diese, falls Sie es wünschen, für Sie vor.

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