Ein Testament kann sowohl ein privatschriftliches Testament als auch ein Testament öffentlicher Art sein.
Öffentlich meint hier in Zusammenwirken mit einem Notar.
Von der rechtlichen Wirksamkeit stehen sich beide Arten in nichts nach.
Jedoch werden Formfehler bei einem öffentlichen Testament vermieden. Ferner kann auch von dem Fachverständnis und der Erfahrung des Notars profitiert werden.
Aber auch Notare arbeiten nicht fehlerfrei.

Sie sind als Erbe in einem notariellen Testament bedacht oder Ihnen wurde durch ein neues Testament die schon sicher geglaubte Erbenposition wieder entzogen?
Wir überprüfen die Wirksamkeit des Testaments und beraten Sie zum weiteren Vorgehen.

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Sie möchten ein Testament errichten? Gerne sind wir Ihnen behilflich bei der Gestaltung.