Ein Notar ist für Beglaubigung und Beurkundung von Rechtsgeschäften zuständig.
Nach einem Erbfall kann der Rat oder das Handeln eines Notars in mehreren Fällen erforderlich sein.
Befinden sich im Nachlass umfangreiche Nachlassverbindlichkeiten, ist über eine Ausschlagung der Erbschaft oder ein Antrag auf Nachlasspflegschaft oder Nachlassinsolvenzverfahren nachzudenken.
Kommt es zwischen Mitgliedern einer Erbengemeinschaft zum Streit, agiert der Notar als Vermittler.

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