Ein Notar ist für Beglaubigung und Beurkundung von Rechtsgeschäften zuständig.
Nach einem Erbfall kann der Rat oder das Handeln eines Notars in mehreren Fällen erforderlich sein.
Befinden sich im Nachlass umfangreiche Nachlassverbindlichkeiten, ist über eine Ausschlagung der Erbschaft oder ein Antrag auf Nachlasspflegschaft oder Nachlassinsolvenzverfahren nachzudenken.
Kommt es zwischen Mitgliedern einer Erbengemeinschaft zum Streit, agiert der Notar als Vermittler.
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WP Glossary Term Usage
- Aufbewahrung
- öffentliches Testament
- öffentliche Urkunde
- notarielles Testament
- Testament
- öffentliche Beglaubigung
- Die Testierfähigkeit
- In der Not …
- „Sein Testament machen.“
- Notarielles Nachlassverzeichnis trotz Dürftigkeit des Nachlasses
- Exot im Erbrecht: Der Erbvertrag
- Errichtung letztwilliger Verfügungen in Zeiten der Corona-Pandemie