Das Niederstwertprinzip findet bei der Einschätzung von Vermögenswerten, z.B. im Rahmen eines Nachlassverzeichnisses Anwendung.
Bestehen bei der Bewertung einer Vermögensposition im Nachlass mehrere Möglichkeiten, wird stets der niedrigste Wert angenommen.

Wir verfahren in unseren Einschätzungen des Nachlasses stets nach diesem Prinzip, um Sie vor unerwarteten Abweichungen von der Kalkulation zu bewahren.

Lesen Sie mehr:
Wir sichern Ihnen den größtmöglichen Ertrag. Informieren Sie sich hier mehr über uns.