= Forderungen, die von Dritten gegen den Nachlass geltend gemacht werden können.
Diese Forderungen können beispielsweise durch Verpflichtungen des Erblassers zu Lebzeiten, durch Berechtigte eines Pflichtteils oder auch durch Nehmer eines Vermächtnisses begründet werden.

Wir beraten Sie zum Vorgehen, führen die Korrespondenz mit den Gläubigern und stellen ggf. die Anträge auf Nachlassinsolvenz oder der Ausschlagung der Erbschaft.

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Unsere Philosophie – So sichern wir den Ihnen hinterlassenen Nachlass!