= Forderungen, die von Dritten gegen den Nachlass geltend gemacht werden können.
Diese Forderungen können beispielsweise durch Verpflichtungen des Erblassers zu Lebzeiten, durch Berechtigte eines Pflichtteils oder auch durch Nehmer eines Vermächtnisses begründet werden.
Wir beraten Sie zum Vorgehen, führen die Korrespondenz mit den Gläubigern und stellen ggf. die Anträge auf Nachlassinsolvenz oder der Ausschlagung der Erbschaft.
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Unsere Philosophie – So sichern wir den Ihnen hinterlassenen Nachlass!
WP Glossary Term Usage
- Dürftigkeitseinrede
- Grabpflege
- Erbenhaftung
- Universalsukzession
- Unzulänglichkeitseinrede
- Nachlassverwaltung
- Vermächtnis
- Teilungsreife
- Notar
- Haftungsbeschränkung
- Vorausvermächtnis
- Unterhaltsanspruch
- Nachlassverzeichnis
- OLG Koblenz: Teilungsplan ist vorzulegen
- Die Abschichtungsvereinbarung
- Entmüllungskosten nicht abzugsfähig
- Grabpflegekosten = Nachlassverbindlichkeiten?
- Inhalt einer Erbschaft
- Verschuldeter Nachlass – wer haftet?
- Der Staat als Erbe
- Krankenkasse darf nicht über Erbenstellung entscheiden
- Maklergebühren – Keine Minderung der Erbschaftsteuer
- Erbauseinandersetzung