= Gesamtheit der Entscheidungen und der Handlungen, die unmittelbar nach einem Erbfall getroffen und eingeleitet werden müssen.
Dazu gehören die Beantragung eines Erbscheins beim Nachlassgericht und das Berichtigen des Grundbuchs, wenn sich eine Immobilie im Nachlass befindet.
Ferner die Auseinandersetzung mit Mitgliedern der Erbengemeinschaft, alle Vermächtnisfragen sowie häufig die Bewertung der Nachlassgegenstände durch Profis.
Wir beraten Sie bei allen Entscheidungen, beantragen den Erbschein und führen die Korrespondenz mit der Erbengemeinschaft und Dritten.
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Unsere Philosophie – So sichern wir den Ihnen hinterlassenen Nachlass!
WP Glossary Term Usage
- Erbfall
- Grabpflege
- Erbrecht
- privatschriftliches Testament
- Höfeordnung
- Personenstandsurkunde
- Nachlasspfleger
- Testamentsregister
- gemeinschaftliches Testament
- Testament
- Wohnrecht
- Nachlassmanager
- Nachlassmanagement
- Auskunftsansprüche zwischen Miterben
- Übernahme der Bestattungskosten?
- Ein neues (weiteres) Testament taucht auf – der Erbschein wird eingezogen
- Entmüllungskosten nicht abzugsfähig
- Grabpflegekosten = Nachlassverbindlichkeiten?
- Keine Vorlagepflicht für Erbschein
- In der Not …
- Krankenkasse darf nicht über Erbenstellung entscheiden
- Erbschaftsteuer
- Ausnahme von Erbschaftsteuerbefreiung bei Überlassung von Wohneigentum
- Die Erbengemeinschaft als „Konfliktgemeinschaft“