Ein Motivirrtum kann ein Grund für eine Anfechtung sein.
Verfasst ein Erblasser ein Testament und geht dabei von Tatsachen aus, die sich im Nachhinein als falsch herausstellen, so kann das Testament angefochten werden, wenn man davon ausgehen muss, dass es bei Kenntnis dieser Umstände nicht so verfasst worden wäre.

Der Nachweis eines solchen Irrtums ist meist kompliziert. Mit unserer Erfahrung stehen wir Ihnen gern zur Seite.

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