Ein Mindestteilerbschein kann dann ausgestellt werden, wenn bereits feststeht, zu welcher Quote ein Erbe am Nachlass beteiligt ist, jedoch noch nicht alle Erben ermittelt wurden.
Auf dem Mindestteilerbschein ist dann nur die Mindestquote ausgewiesen, die dem Antragsteller zustünde, wenn tatsächlich noch weitere Erben ermittelt werden.

Sie wollen einen Mindestteilerbschein beantragen?
Wir übernehmen das für Sie, damit Sie Ihre Zeit für Ihre ureigenen Aufgaben verwenden können.

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