= Allgemeiner Sprachgebrauch für Testament
Es handelt sich um eine letztwillige Verfügung, in der nicht nur die Verteilung des Erbes enthalten sein kann, sondern auch andere Wünsche oder Verfügungen, wie z.B. Vermächtnisse.
Unsere Fachanwälte für Erbrecht beraten Sie gern über eine für alle Beteiligten steuergünstige und bestmögliche Erbeinsetzung.

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