Lebensgefährten, also unverheiratete Partner des Erblassers, erben nach der gesetzlichen Erbfolge nichts.
Ist dies anders gewünscht, muss eine Erbschaft ausdrücklich im Testament festgehalten werden.
Dies ist jedoch oft mit hohen steuerlichen Belastungen verbunden, da Lebensgefährten mangels anderer Beziehung zum Erblasser rechtlich wie Fremde darstehen.

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