= Lebensversicherung, die eine Kapital bildende Geldanlage mit einer Risikoversicherung kombiniert.
Damit soll meist Geld für den Ruhestand gespart und gleichzeitig das Todesfallrisiko abgesichert werden.
Die Kapitallebensversicherung ist rechtlich betrachtet ein sogenannter Vertrag zugunsten Dritter.
Deshalb zählt die Versicherungssumme regelmäßig nicht zum Nachlass, sondern steht der Person mit Bezugsberechtigung zu.

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