Bei Annahme der Erbschaft treten die Erben in die Rechtsnachfolge des Erblassers ein. Die Erben erhalten nicht nur das Vermögen, sondern sie treten auch in die Verpflichtungen und Verbindlichkeiten des Erblassers ein, für die in vollem Umfang persönlich gehaftet wird. Die Haftung kann mit Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahren auf den Umfang des Nachlasses beschränkt werden.

Wir prüfen Ihr Haftungsrisiko und beraten Sie, ob ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragt werden sollte oder gar eine Ausschlagung sinnvoll erscheint.

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