Ein Testament kann nur höchstpersönlich verfasst werden.
Keine andere Person darf Entscheidungen über die Verteilung des Nachlasses treffen.
Der Testierende darf sich bei der Errichtung eines Testaments nicht vertreten lassen.
Ausnahmen hiervon bestehen lediglich bei Auflagen und Vermächtnisen.

Sie  haben Zweifel, dass ein Testament höchstpersönlich verfasst worden ist? Wir beantworten all Ihre rechtlichen und tatächlichen Fragen.

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