Die Hinterbliebenenrente wird an die/den Witwe/r sowie die Kinder des Erblassers ausgezahlt. Sie soll den Unterhalt ersetzen, den der Verstorbene bis zu seinem Tod selbst verdient hat. Die Hinterbliebenenrente ist ein Resultat aus der gesetzlichen Rentenversicherung und wird als Witwen- oder Waisenrente ausgezahlt.

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