Im Erbrecht spielt der Güterstand bei der Berechnung der Erbquote, insbesondere bei Ehegatten, eine entscheidende Rolle.
Je nachdem ob der sogenannte gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft greift oder eine Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart wurde, wird der Nachlass zu unterschiedlichen Anteilen auf die Erben verteilt.

Es empfiehlt sich daher, eine Überprüfung des tatsächlich einschlägigen Güterstandes vorzunehmen. Das machen wir gerne für Sie.

Weiter lesen:
Wir beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns.