Die Kosten für die Grabpflege zählen nicht mehr unbedingt zu den Bestattungskosten und somit, sofern im Testament nicht anders angeordnet, auch nicht zu den Nachlassverbindlichkeiten.
Jedoch wird allgemein mindestens eine sittliche Verpflichtung der Erben zur Grabpflege angenommen.

Damit keine Konflikte über die Kosten der Grabpflege entstehen, ist es ratsam, rechtzeitig fachlichen Rat über die Verpflichtung zur Kostenübernahme einzuholen.
Sprechen Sie uns an oder beauftragen Sie uns mit der gesamten Nachlassabwicklung.

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