Wurden weder Testament noch Erbvertrag verfasst, greift die gesetzliche Erbfolge.
Danach erben zunächst die Abkömmlinge und die Ehepartner.
Tritt danach niemand das Erbe an, erben die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, danach die Großeltern und deren Abkömmlinge usw.
Wie der Nachlass verteilt wird, ist jedoch immer unterschiedlich.

Wir untersuchen Ihren Fall genau und ermitteln für Sie die genauen Erbquoten für Sie und Ihre eventuellen Miterben. So kommen Sie nicht zu kurz.

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Unsere Philosophie – So sichern wir den Ihnen hinterlassenen Nachlass!