= Eheleute oder eingetragene Lebenspartner setzen sich gegenseitig als Erben ein.
Es handelt sich dabei im Prinzip um zwei Testamente in einer Urkunde. Deshalb ergibt sich auch eine besondere Bindungswirkung beim gemeinschaftlichen Testament.
Nach dem Ableben des einen Partners ist der andere an den gemeinsamen letzten Willen gebunden.
Ein Beispiel des gemeinschaftlichen Testaments ist das Berliner Testament.

Sie sind als Erbin des zuletzt verstorbenen Ehepartners in einem gemeinschaftlichen Testament bedacht? Wir übernehmen für Sie die vollumfängliche Nachlassabwicklung.

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