Für alle ab dem 17. August eintretenden Erbfälle gilt die neue EU Verordnung zum Erbrecht.
Sie soll die justizielle Zusammenarbeit im Erbrecht und die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen von Justizbehörden unterstützen und erleichtern.
Die Bürger sollen ihre Rechte im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Erbfällen leichter durchsetzen können.

Allerdings bringt die Verordnung nicht nur Vorteile mit sich. Haben Sie Fragen zu den bevorstehenden Veränderungen?

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Unsere Fachanwälte für Erbrecht beraten Sie gerne zu diesem Thema.

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