Für den Fall, dass der vom Erblasser eingesetzte Erbe wegfällt, kann ein Ersatzerbe im Testament bestimmt werden.
Grund hierfür kann z.B. die Ausschlagung der Erbschaft sein, oder dass der Erbe selbst verstirbt.
Durch die Einsetzung eines Ersatzerben wird umgangen, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt.

Sie wurden als Ersatzerbin eingesetzt und fragen sich, welche Rechte und Pflichten auf Sie zukommen? Wir übernehmen das Nachlassmanagement für Sie.

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