= Person, die über einen Teil einer Erbschaft verfügt, obwohl sie dazu nicht berechtigt ist.
Ihm gegenüber haben die Erben einen Auskunftsanspruch und einen Anspruch auf Herausgabe.
Das kann z.B. ein Abkömmling sein, dem lediglich der Pflichtteil zusteht, der jedoch im Nichtwissen dieser Tatsache einen größeren Teil in Besitz nahm.

Wir machen Ihre Ansprüche für Sie geltend und vertreten Sie gegenüber Erbschaftsbesitzern vor Gericht.

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