= Rechtsbereich, der sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person auf ihre Erben im Todesfall befasst.
Es regelt sowohl den Anspruch des Erben, über vererbtes Vermögen frei verfügen zu können als auch das Recht des Erblassers, den Verbleib seines Vermögens im Falle seines Todes zu regeln.
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WP Glossary Term Usage
- Bindungswirkung beim gemeinschaftlichen Testament
- Bestattungskosten
- Konfusion
- Güterstand
- Aktiva
- Erbrechtsanwalt
- Landgut
- Erbenfeststellungsklage
- Lebenspartnerschaft
- Fachanwalt für Erbrecht
- Singularsukzession
- EU Erbrechtsverordnung
- Generalvollmacht
- Erbschein
- öffentliche Urkunde
- Testamentsvollstreckung
- Passiva
- Zeuge
- notwendige Streitgenossenschaft
- Steuerbefreiung
- Vorkaufsrecht
- Pflichtteil
- Rechtsabteilung für Erbrecht
- letzter Wille
- Abwicklungsvollstreckung
- Adoption
- Abkömmling
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- Testament: Glaubwürdigkeit bei spätem Fund
- Erbvertrag mit Geschäftsführerin einer Pflegeeinrichtung unwirksam
- Die Andeutungstheorie in der Landwirtschaft
- Zeitpunkt des Todes: Erbfall.
- Der Halbbruder als Erbe
- Freiheitliches Erbrecht
- In der Not …
- Ermittlungen im Pflegeheim
- Zeit für Änderungen
- Die Ehe und das Erbrecht
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- Riskante Steuergestaltung: Erbschaftssteuern bei der Immobilienfinanzierung
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- Nachfolgeplanung
- Der Erbschein – Mehr als nur ein Blatt Papier
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- Was passiert mit dem gemeinschaftlichen Testament nach der Eheauflösung?
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- Erbprozess