= Rechtsbereich, der sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person auf ihre Erben im Todesfall befasst.
Es regelt sowohl den Anspruch des Erben, über vererbtes Vermögen frei verfügen zu können als auch das Recht des Erblassers, den Verbleib seines Vermögens im Falle seines Todes zu regeln.

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