= Person, die mit ihrem Tod ein Erbe, also Vermögen sowie Rechte und Pflichten, an ihre gesetzlichen und testamentarisch bestimmten Erben hinterlässt.
Dabei handelt es sich stets um eine natürliche Person, da juristische Personen naturgemäß nicht sterben können.

Wir helfen Ihnen, zusammen mit dem Testierenden eine steueroptimierte, bestmögliche Erbeinsetzung auszuarbeiten.

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