Der Erbfall tritt durch Versterben des Erblassers ein. Ab diesem Zeitpunkt geht im Wege der Universalsukzession der Nachlass auf die Erben über. Diese müssen sich dann mit der Auseinandersetzung des Nachlasses beschäftigen.

Ist der Erbfall eingetreten, organisieren wir für Sie umfänglich die Nachlassabwicklung, stellen alle notwendigen Anträge und stehen für Ihre Interessen ein.

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