Der Erbfall tritt durch Versterben des Erblassers ein. Ab diesem Zeitpunkt geht im Wege der Universalsukzession der Nachlass auf die Erben über. Diese müssen sich dann mit der Auseinandersetzung des Nachlasses beschäftigen.
Ist der Erbfall eingetreten, organisieren wir für Sie umfänglich die Nachlassabwicklung, stellen alle notwendigen Anträge und stehen für Ihre Interessen ein.
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WP Glossary Term Usage
- Anwachsung
- postmortale Vollmacht
- Nachlassabwicklung
- Nachlassforderungen
- pflichtteilsberechtigt
- Nacherbschaft
- Nacherbe
- Universalsukzession
- öffentliches Testament
- Rechtswahl
- Rücknahme Testament
- Oder Konto
- Nießbrauch
- Sacheinlage
- Rückforderungsanspruch
- Repräsentationssystem
- Umdeutung
- Notar
- Nachlasspflegschaft
- Testamentsregister
- Pflichtteilsergänzungsanspruch
- Verjährung Pflichtteilsanspruch
- Prozesskosten
- Nachlassmanager
- Rechtsgeschäft auf den Todesfall
- öffentlicher Glaube
- Vorempfang
- wechselbezügliche Verfügung
- Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall
- Abwicklung
- Der Auskunftsanspruch Pflichtteilsberechtigter
- Wann verjähren eigentlich Vermächtnisansprüche?
- Widerruf einer Vollmacht durch die Erben
- Entmüllungskosten nicht abzugsfähig
- Testament: Glaubwürdigkeit bei spätem Fund
- Grabpflegekosten = Nachlassverbindlichkeiten?
- Vertretung mehrerer Miterben / Pflichtteilsberechtigter
- Ausschlagung der Erbschaft durch die Mutter
- Zeitpunkt des Todes: Erbfall.
- Keine Vorlagepflicht für Erbschein
- Von Pflichtteilsansprüchen und Steuerpflichten
- Eine dritte Meinung
- Die Ehe und das Erbrecht
- Stiften gehen …
- „Sein Testament machen.“
- Über die Auslegung von Testamenten
- Kein Schiedsgericht für die Entlassung des Testamentsvollstreckers
- Unverhofft kommt oft.
- Ein lichter Moment
- Riskante Steuergestaltung: Erbschaftssteuern bei der Immobilienfinanzierung
- Die gesetzliche Erbfolge
- Die 5 größten Erbrechtsirrtümer
- Enterbung – Was bedeutet das eigentlich?
- Was löst eine Pflichtteilsstrafklausel in einem Ehegattentestament aus?
- Pflegefreibeträge im Erbschaftsteuerrecht – auch für die Kinder
- Maklergebühren – Keine Minderung der Erbschaftsteuer
- Ausnahme von Erbschaftsteuerbefreiung bei Überlassung von Wohneigentum
- Der Erbschein – Mehr als nur ein Blatt Papier
- Was regelt die Europäische Erbrechtsverordnung?
- Darf ich mein Pflegeheim als Erben einsetzen?
- Können Haustiere erben?
- Die vergessene gegenseitige Erbeinsetzung
- Begründet ein Tagesausflug die Verlängerung der Ausschlagungsfrist?