Die Erben haften für alle Nachlassverbindlichkeiten.
Dazu gehören neben den Schulden des Erblassers auch Verbindlichkeiten, die durch den Status als Erbe entstehen, z.B. der Auskunftsanspruch, Herausgabe gegenüber Pflichtteilsberechtigten oder aber eine Auflage des Erblassers.

Weiter lesen:
Sie haben geerbt und sind sich unsicher, wieweit Ihre Verpflichtungen reichen?
Unsere erfahrenen Fachanwälte für Erbrecht beraten Sie gern.