= Personen, die im Falle des Todes des Erblassers sowohl dessen Vermögen als auch seine Rechte und Pflichten erhalten.
Mit der Erbeinsetzung kann der Erblasser frei wählen, wer was und wie viel erhält.
Trifft er keine spezifischen Regelungen, greift die gesetzliche Erbfolge, wonach zunächst die Abkömmling zu gleichen Teilen erben.

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