Der Erblasser ist frei in der Entscheidung, wen er als Erben einsetzt.
Eine Person kann als Alleinerbe oder mehrere Personen können als Erbengemeinschaft festgelegt werden.
Voraussetzung ist, dass die Erben erbfähig sind. Erbfähig sind nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische Personen wie z.B. Hilfsorganisationen, Kirchen oder Unternehmen.

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