= Erbmasse, die der Erblasser seinen Erben hinterlässt.
Zur Erbmasse zählen nicht nur Geld und Bankkonten, sondern auch Immobilien, Fahrzeuge und Möbel.
Das Erbe muss durch die Bewertung des Nachlasses genau ermittelt werden, damit Ihnen keine finanziellen Einbußen entstehen.

Wir übernehmen dies gern für Sie.
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Sie haben geerbt? Lesen Sie hier mehr zu Erbauseinandersetzung.

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