= Auflistung des Nachlasses.
Neben vorhandenem Vermögen müssen auch Schenkungen, die der Erblasser in den letzten Jahren vorgenommen hat, aufgenommen werden.
Wurde jemand enterbt, hat dieser einen Anspruch darauf, von den Erben ein Bestandsverzeichnis zu erhalten.

Sie haben geerbt und Pflichtteilsberechtigte fordern von Ihnen ein Verzeichnis?
Wir holen die notwendigen Informationen für Sie ein und erstellen es für Sie.

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Wir sind Ihnen behilflich – unsere Philosophie.