Enthält ein Testament ein Vermächtnis oder eine Auflage, so sind die Erben damit beschwert. Denn die Erben müssen eine Verbindlichkeit erfüllen, die der Vermächtnisnehmer fordern kann. Als Erbe kann man die Beschwerung nur mittels der Ausschlagung umgehen.
In dem Fall verbleibt einem dann lediglich der Pflichtteil.

Sind Sie als Erbin mit einem Vermächtnis beschwert? Wir kümmern uns für Sie um die Erfüllung der Auflagen und/oder Vermächtnisse.

Weiter lesen:
Unsere Philosophie – So sichern wir den Ihnen hinterlassenen Nachlass!