= ein Erbe oder mehrere Erben sind behindert
Damit diese Erben die volle staatliche Unterstützung erhalten und für hohe Pflegekosten nicht ihr eigenes geerbtes Vermögen aufwenden müssen, bedarf es gesonderter Regelungen.
Häufig werden deshalb eine Vorerbschaft und Nacherbschaft sowie eine Testamentsvollstreckung angeordnet.

Ihnen liegt ein Behindertentestament vor, in dem auch Sie bedacht sind? Wir sorgen für eine Verteilung des Erbes im Sinne des Verstorbenen.

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Wir sichern Ihre Ansprüche – lesen Sie hierzu unsere Philosophie.

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