Der Erblasser kann die Erbeinsetzung an bestimmte Bedingungen knüpfen.
Dies führt dazu, dass die Erbschaft nur anfällt (aufschiebende Bedingung) bzw. bestehen bleibt (auflösende Bedingung), wenn und solange der Erbe diese Bedingungen erfüllt.
Damit dies sichergestellt ist und ordnungsgemäß abläuft, empfiehlt sich die Bestellung eines Testamentsvollstreckers.

Unsere erfahrenen Testamentsvollstrecker übernehmen auch dies gern für Sie.

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