Das im Erbfall vorhandene Bankguthaben steht den Erben zu.
Der Verfügungsberechtigte muss den Erbfall jedoch nachweisen.
Die Bank ist deshalb berechtigt, sich eine entsprechenden Nachweis vorlegen zu lassen.
Meist ist dies der Erbschein.
Kümmern Sie sich rechtzeitig um die richtigen Dokumente, um Streit zu vermeiden.

Unsere kompetenten Erbrechtsanwälte beraten Sie gern.

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