Da Testamente oft ohne fachlichen Rat erstellt werden und dabei juristische Begriffe oft falsch verwendet werden oder mehrdeutige Formulierungen entstehen, bedarf ein Testament der Auslegung.
Dabei ist der wirkliche Wille des Erblassers zu eforschen.
Hierbei kommt es oft zu Konflikten zwischen den Erben.

Als erfahrene Fachanwälte für Erbrecht vertreten wir Sie im Sinne des letzten Willen des Erblassers durchsetzungsstark, falls nötig auch vor Gericht.

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