Bei der Auseinandersetzung wird die Erbschaft durch Vertrag unter den einzelnen Miterben geteilt und dadurch beendet.
Jeder Miterbe einer Erbengemeinschaft kann grundsätzlich zu jeder Zeit und ohne Angaben von Gründen die Auseinandersetzung verlangen.
Dies kann in der Praxis häufig zu langwierigen Konflikten führen. Unsere erfahrenen Fachanwälte für Erbrecht beraten Sie gern und kümmern sich um eine zügige Abwicklung.
Weiter lesen:
Unsere Philosophie – So sichern wir den Ihnen hinterlassenen Nachlass!
WP Glossary Term Usage
- Erbteilungsverbot
- Erbfall
- Nachlassabwicklung
- Teilungsverbot
- Übernahmerecht
- Teilungsreife
- Teilungsanordnung
- notwendige Streitgenossenschaft
- Teilungsklage
- Teilauseinandersetzung
- Abwicklungsvollstreckung
- Abwicklung
- OLG Koblenz: Teilungsplan ist vorzulegen
- Widerruf einer Vollmacht durch die Erben
- Die Abschichtungsvereinbarung
- Entmüllungskosten nicht abzugsfähig
- Berücksichtigung von Urheberrechten im Testament
- Maklergebühren – Keine Minderung der Erbschaftsteuer
- Die Erbengemeinschaft als „Konfliktgemeinschaft“
- Erbauseinandersetzung