Mit einer Auflage kann der Erblasser dafür sorgen, dass ein Erbe zu einer bestimmten Leistung verpflichtet wird. Diese kann z.B. in der Grabpflege oder in der Betreuung eines Haustieres bestehen. In der Praxis kann man durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers dafür sorgen, dass die vom Erblasser angeordnete Auflage auch tatsächlich vollzogen wird.

Unsere Testamentsvollstrecker übernehmen auch dies gern für sie.

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Testamentsvollstreckung – Wir unterstützen Sie bei Ihren Aufgaben!