Viele Testamente verschwinden nach dem Tod des Erblassers, werden nicht gefunden oder schlichtweg nicht beim Nachlassgericht abgegeben. Wenn dies verhindert werden soll, kann das Testament in amtliche Verwahrung gegeben werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Testamentseröffnung stattfinden kann. Dies geschieht automatisch, wenn die letztwillige Verfügung vor einem Notar errichtet wird.

Sie wurden in einem Testament bedacht? Wir wissen, was nun zu tun ist.

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