Nach dem Tod des Erblassers geht sein Vermögen nach dem Prinzip der Universalsukzession automatisch auf die Erben über. Man spricht dann von vorläufigen Erben. Wird das Erbe nicht innerhalb einer bestimmten Frist ausgeschlagen, so gilt es als angenommen. Der Erbe kann es aber auch ausdrücklich annehmen. Ab dann spricht man von endgültigen Erben.

Ob ein Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden soll, ist oft mit komplexen Entscheidungen verbunden. Wir beraten Sie gern.

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